Hallo,
gibt es ein Gesetz, nachdem sich der AG richten muss, wenn es um die Urlaubsbewilligung geht?
Konkreter Fall:
Frau hat Tochter, möchte in den Herbstferien wegen der Tochter Urlaub nehmen. Urlaub wird nicht bewilligt, da angeblich keine Vertretung vorhanden ist.
Meine Fragen:
1.) Darf nach solchen Gesichtspunkten der Urlaub vergeben werden?
2.) Müssen nicht Personen mit Kindern, besonders während der Ferienzeit betr. Urlaub bevorzugt behandelt werden?
3.) Wenn, wo ist dies gesetzlich geregelt?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
