Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern

Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern

Beitragvon paloma am 15 Jan 2010, 19:39

Hallo,

gibt es ein Gesetz, nachdem sich der AG richten muss, wenn es um die Urlaubsbewilligung geht?

Konkreter Fall:

Frau hat Tochter, möchte in den Herbstferien wegen der Tochter Urlaub nehmen. Urlaub wird nicht bewilligt, da angeblich keine Vertretung vorhanden ist.

Meine Fragen:

1.) Darf nach solchen Gesichtspunkten der Urlaub vergeben werden?
2.) Müssen nicht Personen mit Kindern, besonders während der Ferienzeit betr. Urlaub bevorzugt behandelt werden?
3.) Wenn, wo ist dies gesetzlich geregelt?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
paloma
 
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Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern

Beitragvon Fiorenzia am 15 Jan 2010, 19:41

Hallo,
gibt es ein Gesetz, nachdem sich der AG richten muss, wenn es
um die Urlaubsbewilligung geht?
Bundesurlaubsgesetz => http://dejure.org/gesetze/BUrlG
Konkreter Fall:
Frau hat Tochter, möchte in den Herbstferien wegen der Tochter
Urlaub nehmen. Urlaub wird nicht bewilligt, da angeblich keine
Vertretung vorhanden ist.
Sehr persönlich gefärbte Gegenfrage:

Hat die Frau denn Anspruch auf so viel Urlaub wie ihre schulpflichtige Tochter Ferien im Jahr hat?
1.) Darf nach solchen Gesichtspunkten der Urlaub vergeben
werden?
Ja
2.) Müssen nicht Personen mit Kindern, besonders während der
Ferienzeit betr. Urlaub bevorzugt behandelt werden?
Nein, aber es gilt, dass nach sozialen Gesichtspunkten abgewogen wird.
3.) Wenn, wo ist dies gesetzlich geregelt?
s. o. Es sei denn, ein Tarifvertrag besteht, der kann in einzelne Paragraphen "eingreifen".

Gern geschehen.
Fiorenzia
 
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Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern

Beitragvon juni am 15 Jan 2010, 19:42

Hallo,

ich glaube hiermit:
2.) Müssen nicht Personen mit Kindern, besonders während der
Ferienzeit betr. Urlaub bevorzugt behandelt werden?
vertust du dich. Wenn es darum geht, dass zwei Mitarbeiter einer Firma gleichzeitig in Urlaub gehen wollen, aber aus betrieblichen Gründen nur einer der beiden gehen k a n n, dann sollte derjenige in Schulferienzeiten bevorzugt werden, der schulpflichtige Kinder hat.

D.h. aber nicht, dass wann immer auch Ferien sind, muss der Arbeitgeber es gestatten, dass Eltern in Urlaub gehen, Punkt und aus. Soweit ich mich erinnere, kann Urlaub zu einer bestimmten Zeit aus betrieblichen Gründen verweigert werden. Deswegen stellt man ja auch in den meisten Firmen vorher einen Urlaubsantrag, um die Möglichkeiten mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

Gruß
juni
 
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Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern

Beitragvon marianne am 15 Jan 2010, 19:43

Hallo,

eine solche Erwartungshaltung sorgt dafür, daß Arbeitgeber lieber Leute ohne Kinder einstellen.

Grüße
marianne
 
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Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern

Beitragvon monika am 15 Jan 2010, 19:46

Hi!
eine solche Erwartungshaltung sorgt dafür, daß Arbeitgeber
lieber Leute ohne Kinder einstellen.
Hast Du für solche Behauptungen auch eine verlässliche Quelle?


LG
Guido
monika
 
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Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern

Beitragvon marianne am 15 Jan 2010, 20:06

...meine eigenen Augen und Ohren.

Grüße
marianne
 
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Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern

Beitragvon Tima am 15 Jan 2010, 21:27

Hi!
...meine eigenen Augen und Ohren.
Ich habe nach einer verlässlichen Quelle gefragt, nicht nach völlig subjektiver Polemik!

P.S. Es soll durchaus die Philosophie geben, dass bevorzugt Eltern eingestellt werden, weil diesen ein erhöhtes Verantwortungsbewusstsein unterstellt wird

Gruß
Tima
 
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Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern

Beitragvon sylvana am 27 Jul 2010, 10:11

Hi!
Wer kennt sich ein wenig mit Arbeitsrecht und Urlaubsregelung aus?
Ich arbeite ja beim Arzt. 14 Stunden die Woche, verteilt auf 3 Tage ( 5,5h; 3,5h und 5h). Durch Alter und Berufsjahre stehen mir 28 Urlaubstage zu. Nun machen wir im Jahr 7 Wochen Urlaub (also 35 Tage). Es ist bei uns halt so, dass die Praxis dann geschlossen wird. Der Urlaub wird uns vorgegeben, heißt wir haben keine freie Urlaubswahl. Die zusätzlichen Urlaubstage "erarbeiten" wir uns mit Überstunden aus den Notdiensten. Klappte bisher immer super gut. Nun ist ab 01.01.09 die Notdienstregelung bei uns geändert. Heißt: keine Überstunden mehr, trotzdem soviel Urlaub.
Jetzt muß das neu geplant werden, wie wir das regeln. Entweder weniger Geld, oder ?????????

Meine Fragen:
1.Wie rechnet man den Urlaub bei Teilzeit? Machen ich in zwei Wochen 10 Tage Urlaub wegen 5 Tage Woche oder rechne ich 3 Tage, weil ich ja nur 3 Tage arbeite? Meine Kollegin und ich sind uns da nicht einig.
2.Hat nicht jeder auch irgendwie Anrecht auf selbst geplanten Urlaub?
sylvana
 
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Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern

Beitragvon eva am 27 Jul 2010, 10:20

Also bei 5-Tage Arbeitswoche stehen Dir 28 Urlaubstag im Jahr zu.

Da Du aber nur 3 Tage arbeitest, stehen dir 16-17 Urlaubstag zu, da Du ja eh zwei Tage immer frei hast. D.h. Du rechnest pro Woche Urlaub 3 Tage an, da Du ja an nur drei Tagen arbeitest.

Unter dem Strich ist es aber egal, da Du ja in beiden Fällen gleich viele Wochen lang Urlaub machst.

Hoffe, ich hab das net zu kompliziert erklärt.

Anrecht auf selbstgeplanten Urlaub ist i.d.R. mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Bei manchen Berufen ist das einfach nur schwierig, wie eben bei Dir.
eva
 
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Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern

Beitragvon sylvana am 29 Jul 2010, 10:35

Danke, hast nicht kompliziert erklärt. Dann kann ich ja mal sehen wo ich die retlichen Tage herzaubere. Könnt ihr euch vorstellen wie mich das ankotzt?
Dann mach ich also 21 Tage Urlaub und hab nur Anrecht auf 16-17. Soll er doch weniger Urlaub machen!!!!!!!!!!

Ich werd mal sehen.

Danke für die Hilfe
sylvana
 
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