Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern
Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern
Hallo,
gibt es ein Gesetz, nachdem sich der AG richten muss, wenn es um die Urlaubsbewilligung geht?
Konkreter Fall:
Frau hat Tochter, möchte in den Herbstferien wegen der Tochter Urlaub nehmen. Urlaub wird nicht bewilligt, da angeblich keine Vertretung vorhanden ist.
Meine Fragen:
1.) Darf nach solchen Gesichtspunkten der Urlaub vergeben werden?
2.) Müssen nicht Personen mit Kindern, besonders während der Ferienzeit betr. Urlaub bevorzugt behandelt werden?
3.) Wenn, wo ist dies gesetzlich geregelt?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
gibt es ein Gesetz, nachdem sich der AG richten muss, wenn es um die Urlaubsbewilligung geht?
Konkreter Fall:
Frau hat Tochter, möchte in den Herbstferien wegen der Tochter Urlaub nehmen. Urlaub wird nicht bewilligt, da angeblich keine Vertretung vorhanden ist.
Meine Fragen:
1.) Darf nach solchen Gesichtspunkten der Urlaub vergeben werden?
2.) Müssen nicht Personen mit Kindern, besonders während der Ferienzeit betr. Urlaub bevorzugt behandelt werden?
3.) Wenn, wo ist dies gesetzlich geregelt?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern
Hallo,
ich glaube hiermit:
2.) Müssen nicht Personen mit Kindern, besonders während der
Ferienzeit betr. Urlaub bevorzugt behandelt werden?
vertust du dich. Wenn es darum geht, dass zwei Mitarbeiter einer Firma gleichzeitig in Urlaub gehen wollen, aber aus betrieblichen Gründen nur einer der beiden gehen k a n n, dann sollte derjenige in Schulferienzeiten bevorzugt werden, der schulpflichtige Kinder hat.
D.h. aber nicht, dass wann immer auch Ferien sind, muss der Arbeitgeber es gestatten, dass Eltern in Urlaub gehen, Punkt und aus. Soweit ich mich erinnere, kann Urlaub zu einer bestimmten Zeit aus betrieblichen Gründen verweigert werden. Deswegen stellt man ja auch in den meisten Firmen vorher einen Urlaubsantrag, um die Möglichkeiten mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Gruß
ich glaube hiermit:
2.) Müssen nicht Personen mit Kindern, besonders während der
Ferienzeit betr. Urlaub bevorzugt behandelt werden?
vertust du dich. Wenn es darum geht, dass zwei Mitarbeiter einer Firma gleichzeitig in Urlaub gehen wollen, aber aus betrieblichen Gründen nur einer der beiden gehen k a n n, dann sollte derjenige in Schulferienzeiten bevorzugt werden, der schulpflichtige Kinder hat.
D.h. aber nicht, dass wann immer auch Ferien sind, muss der Arbeitgeber es gestatten, dass Eltern in Urlaub gehen, Punkt und aus. Soweit ich mich erinnere, kann Urlaub zu einer bestimmten Zeit aus betrieblichen Gründen verweigert werden. Deswegen stellt man ja auch in den meisten Firmen vorher einen Urlaubsantrag, um die Möglichkeiten mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Gruß
Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern
Hallo,
eine solche Erwartungshaltung sorgt dafür, daß Arbeitgeber lieber Leute ohne Kinder einstellen.
Grüße
eine solche Erwartungshaltung sorgt dafür, daß Arbeitgeber lieber Leute ohne Kinder einstellen.
Grüße
Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern
...meine eigenen Augen und Ohren.
Grüße
Grüße
Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern
Hi!
Wer kennt sich ein wenig mit Arbeitsrecht und Urlaubsregelung aus?
Ich arbeite ja beim Arzt. 14 Stunden die Woche, verteilt auf 3 Tage ( 5,5h; 3,5h und 5h). Durch Alter und Berufsjahre stehen mir 28 Urlaubstage zu. Nun machen wir im Jahr 7 Wochen Urlaub (also 35 Tage). Es ist bei uns halt so, dass die Praxis dann geschlossen wird. Der Urlaub wird uns vorgegeben, heißt wir haben keine freie Urlaubswahl. Die zusätzlichen Urlaubstage "erarbeiten" wir uns mit Überstunden aus den Notdiensten. Klappte bisher immer super gut. Nun ist ab 01.01.09 die Notdienstregelung bei uns geändert. Heißt: keine Überstunden mehr, trotzdem soviel Urlaub.
Jetzt muß das neu geplant werden, wie wir das regeln. Entweder weniger Geld, oder ?????????
Meine Fragen:
1.Wie rechnet man den Urlaub bei Teilzeit? Machen ich in zwei Wochen 10 Tage Urlaub wegen 5 Tage Woche oder rechne ich 3 Tage, weil ich ja nur 3 Tage arbeite? Meine Kollegin und ich sind uns da nicht einig.
2.Hat nicht jeder auch irgendwie Anrecht auf selbst geplanten Urlaub?
Wer kennt sich ein wenig mit Arbeitsrecht und Urlaubsregelung aus?
Ich arbeite ja beim Arzt. 14 Stunden die Woche, verteilt auf 3 Tage ( 5,5h; 3,5h und 5h). Durch Alter und Berufsjahre stehen mir 28 Urlaubstage zu. Nun machen wir im Jahr 7 Wochen Urlaub (also 35 Tage). Es ist bei uns halt so, dass die Praxis dann geschlossen wird. Der Urlaub wird uns vorgegeben, heißt wir haben keine freie Urlaubswahl. Die zusätzlichen Urlaubstage "erarbeiten" wir uns mit Überstunden aus den Notdiensten. Klappte bisher immer super gut. Nun ist ab 01.01.09 die Notdienstregelung bei uns geändert. Heißt: keine Überstunden mehr, trotzdem soviel Urlaub.
Jetzt muß das neu geplant werden, wie wir das regeln. Entweder weniger Geld, oder ?????????
Meine Fragen:
1.Wie rechnet man den Urlaub bei Teilzeit? Machen ich in zwei Wochen 10 Tage Urlaub wegen 5 Tage Woche oder rechne ich 3 Tage, weil ich ja nur 3 Tage arbeite? Meine Kollegin und ich sind uns da nicht einig.
2.Hat nicht jeder auch irgendwie Anrecht auf selbst geplanten Urlaub?
Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern
Also bei 5-Tage Arbeitswoche stehen Dir 28 Urlaubstag im Jahr zu.
Da Du aber nur 3 Tage arbeitest, stehen dir 16-17 Urlaubstag zu, da Du ja eh zwei Tage immer frei hast. D.h. Du rechnest pro Woche Urlaub 3 Tage an, da Du ja an nur drei Tagen arbeitest.
Unter dem Strich ist es aber egal, da Du ja in beiden Fällen gleich viele Wochen lang Urlaub machst.
Hoffe, ich hab das net zu kompliziert erklärt.
Anrecht auf selbstgeplanten Urlaub ist i.d.R. mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Bei manchen Berufen ist das einfach nur schwierig, wie eben bei Dir.
Da Du aber nur 3 Tage arbeitest, stehen dir 16-17 Urlaubstag zu, da Du ja eh zwei Tage immer frei hast. D.h. Du rechnest pro Woche Urlaub 3 Tage an, da Du ja an nur drei Tagen arbeitest.
Unter dem Strich ist es aber egal, da Du ja in beiden Fällen gleich viele Wochen lang Urlaub machst.
Hoffe, ich hab das net zu kompliziert erklärt.
Anrecht auf selbstgeplanten Urlaub ist i.d.R. mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Bei manchen Berufen ist das einfach nur schwierig, wie eben bei Dir.
Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern
Danke, hast nicht kompliziert erklärt. Dann kann ich ja mal sehen wo ich die retlichen Tage herzaubere. Könnt ihr euch vorstellen wie mich das ankotzt?
Dann mach ich also 21 Tage Urlaub und hab nur Anrecht auf 16-17. Soll er doch weniger Urlaub machen!!!!!!!!!!
Ich werd mal sehen.
Danke für die Hilfe
Dann mach ich also 21 Tage Urlaub und hab nur Anrecht auf 16-17. Soll er doch weniger Urlaub machen!!!!!!!!!!
Ich werd mal sehen.
Danke für die Hilfe
Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern
Nach Gesetz stehen Dir mind. 16-17 Tage zu.
Wenn Du aufgrund des Chefs mehr machst, dann freu Dich doch drüber. Schliesslich kann jeder Arbeitgeber seinen Angestellten mehr Urlaubstage zukommen lassen.
Das solltest Du aber mal mit dem Chef besprechen.
Wenn Du aufgrund des Chefs mehr machst, dann freu Dich doch drüber. Schliesslich kann jeder Arbeitgeber seinen Angestellten mehr Urlaubstage zukommen lassen.
Das solltest Du aber mal mit dem Chef besprechen.
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Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern
wie sieht es aus?
Haben Eltern schulpflichtiger Kinder grundsätzlich bei der Urlaubsplanung Vorrang vor den kinderlosen Kollegen? Oder beschränkt sich das nur auf die Sommerferien, d. h. müssen kinderlose Kollegen nur in den Sommerferien Rücksicht auf die Kollegen mit Kindern nehmen und ihren Ulraub wenn möglich eben zu anderer Zeit planen?
Viel Dank
Haben Eltern schulpflichtiger Kinder grundsätzlich bei der Urlaubsplanung Vorrang vor den kinderlosen Kollegen? Oder beschränkt sich das nur auf die Sommerferien, d. h. müssen kinderlose Kollegen nur in den Sommerferien Rücksicht auf die Kollegen mit Kindern nehmen und ihren Ulraub wenn möglich eben zu anderer Zeit planen?
Viel Dank
Re: Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern
Habe einen sehr guten und neunen Artikel gefunden
REPRODUKTIONSMEDIZINHilfe für Kinderlose...
http://www.focus.de/finanzen/news/repro ... 96098.html
Per Kaiserschnitt kam Oliver Wimmelbacher am 16. April 1982 in der Frauenklinik der Universitätsklinik Erlangen-Nürnberg putzmunter zur Welt, brachte 4150 Gramm auf die Waage, maß 53 Zentimeter – und war eine medizinische Sensation. Denn Oliver war das erste deutsche Retortenbaby.
Heute, fast 30 Jahre später, ist die Invitro-Fertilisation (IVF) oder künstliche Befruchtung ein Routineeingriff. Bei der IVF werden eine oder mehrere Eizellen außerhalb des Körpers in einem Glas – lateinisch: in vitro – befruchtet. Anschließend pflanzt der Mediziner maximal drei befruchtete Eizellen mit Hilfe eines dünnen Kunststoffschlauchs wieder in die Gebärmutter. Sind Spermien allerdings zu unbeweglich, schaffen sie es nicht von allein, in die Eizelle einzudringen. Ist dies der Fall, greift der Reproduktionsmediziner zur sogenannten Intracytoplasmatischen Spermieninjektion, kurz ICSI. Bei dieser wird das Spermium mittels einer feinen Nadel direkt in die Eizelle injiziert, um sie zu befruchten.
Teurer Eingriff. Die moderne Reproduktionsmedizin ist oft die letzte Chance für einige der etwa rund zwei Millionen Paare hierzulande, die ungewollt kinderlos sind und neben seelischem Leid oft auch mit erheblichen Kosten konfrontiert sind. Denn bis zu 5000 Euro kostet heute ein Versuch. Das wissen auch die gesetzlichen Kassen. Um den finanziellen Druck ein wenig zu nehmen, zahlen die Kassen ihren Mitgliedern für maximal drei Versuche einer künstlichen Befruchtung 50 Prozent der Kosten.
Allerdings knüpfen sie an die Kostenbeteiligung Bedingungen: Zunächst einmal haben Paare einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Kasse zu stellen, den diese bewilligen muss. Zweitens müssen die Paare verheiratet sein. Drittens dürfen nur Ei- und Samenzellen der betroffenen Ehepartner verwendet werden. Viertens müssen GKV-Mitglieder das 25. Lebensjahr vollendet haben. Zudem darf die Frau noch keine 40, der Mann noch keine 50 Jahre alt sein. Außerdem muss der behandelnde Gynäkologe wirklich gute Chancen sehen, dass die Frau mittels IVF schwanger wird. Bei einer Erfolgsquote von etwa 30 Prozent jedoch kein leichtes Unterfangen....
REPRODUKTIONSMEDIZIN: Hilfe für Kinderlose - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/news/repro ... 96098.html
REPRODUKTIONSMEDIZINHilfe für Kinderlose...
http://www.focus.de/finanzen/news/repro ... 96098.html
Per Kaiserschnitt kam Oliver Wimmelbacher am 16. April 1982 in der Frauenklinik der Universitätsklinik Erlangen-Nürnberg putzmunter zur Welt, brachte 4150 Gramm auf die Waage, maß 53 Zentimeter – und war eine medizinische Sensation. Denn Oliver war das erste deutsche Retortenbaby.
Heute, fast 30 Jahre später, ist die Invitro-Fertilisation (IVF) oder künstliche Befruchtung ein Routineeingriff. Bei der IVF werden eine oder mehrere Eizellen außerhalb des Körpers in einem Glas – lateinisch: in vitro – befruchtet. Anschließend pflanzt der Mediziner maximal drei befruchtete Eizellen mit Hilfe eines dünnen Kunststoffschlauchs wieder in die Gebärmutter. Sind Spermien allerdings zu unbeweglich, schaffen sie es nicht von allein, in die Eizelle einzudringen. Ist dies der Fall, greift der Reproduktionsmediziner zur sogenannten Intracytoplasmatischen Spermieninjektion, kurz ICSI. Bei dieser wird das Spermium mittels einer feinen Nadel direkt in die Eizelle injiziert, um sie zu befruchten.
Teurer Eingriff. Die moderne Reproduktionsmedizin ist oft die letzte Chance für einige der etwa rund zwei Millionen Paare hierzulande, die ungewollt kinderlos sind und neben seelischem Leid oft auch mit erheblichen Kosten konfrontiert sind. Denn bis zu 5000 Euro kostet heute ein Versuch. Das wissen auch die gesetzlichen Kassen. Um den finanziellen Druck ein wenig zu nehmen, zahlen die Kassen ihren Mitgliedern für maximal drei Versuche einer künstlichen Befruchtung 50 Prozent der Kosten.
Allerdings knüpfen sie an die Kostenbeteiligung Bedingungen: Zunächst einmal haben Paare einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Kasse zu stellen, den diese bewilligen muss. Zweitens müssen die Paare verheiratet sein. Drittens dürfen nur Ei- und Samenzellen der betroffenen Ehepartner verwendet werden. Viertens müssen GKV-Mitglieder das 25. Lebensjahr vollendet haben. Zudem darf die Frau noch keine 40, der Mann noch keine 50 Jahre alt sein. Außerdem muss der behandelnde Gynäkologe wirklich gute Chancen sehen, dass die Frau mittels IVF schwanger wird. Bei einer Erfolgsquote von etwa 30 Prozent jedoch kein leichtes Unterfangen....
REPRODUKTIONSMEDIZIN: Hilfe für Kinderlose - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/news/repro ... 96098.html